Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Fördervereins JHQ e.V.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Förderverein JHQ e.V. und seinen Mitgliedern sowie Unterstützern.
2. Vertragsgegenstand
Der Förderverein JHQ e.V. hat den Zweck, das JHQ in Mönchengladbach-Rheindahlen zu bewahren, zu schützen und dessen Geschichte zu vermitteln. Diese AGB regeln die Bedingungen rund um die Mitgliedschaft, Spenden und weitere Unterstützungsformen.
3. Mitgliedschaft
- Natürliche und juristische Personen können Mitglied werden, die den Vereinszweck unterstützen möchten.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Beitrittserklärung und deren Annahme durch den Verein.
- Mitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe in der Satzung festgelegt ist.
4. Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Mitglieder haben das Recht, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen und über wichtige Vereinsangelegenheiten mitzubestimmen (sofern ordentliche Mitglieder).
- Mitglieder verpflichten sich, die Ziele des Vereins zu unterstützen und den Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
5. Spenden und Fördermittel
Sämtliche Spenden und Fördergelder werden ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet. Eine Rückerstattung von Spenden ist ausgeschlossen.
6. Haftung
Der Verein haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
7. Datenschutz
Der Verein erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder und Unterstützer ausschließlich zum Zweck der Vereinsverwaltung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
8. Vereinsauflösung
Im Falle einer Auflösung des Fördervereins oder Wegfalls steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
9. Schlussbestimmungen
Diese AGB können vom Verein mit angemessener Frist geändert werden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
